Am Schreibtisch

Mit Bedeutung aufladen

Zur Frage, was Kunst sei und was nicht

Nicht »Was ist Kunst?«, sondern: Woran erkennt man, daß etwas mit Bedeutung aufgeladen wurde — absichtsvoll, sichtbar, begründbar?

I.

Man kann fragen, was Kunst ist. Man kann auch fragen, wann etwas Kunst wird. Die erste Frage führt in Definitionen und endet im Streit darüber, ob der Streit überhaupt entscheidbar ist. Die zweite führt zu einem Vorgang, den man beschreiben kann.

Setzen wir also voraus, was unstrittig ist: es gibt Dinge, die niemand für Kunst hält, und es gibt Dinge, die jeder dafür hält, und dazwischen liegt kein Zustand, sondern eine Bewegung.

II.

Wenn etwas Kunst wird, dann muß ihm etwas geschehen. Ein Gegenstand wechselt nicht seinen Stoff, wenn er in eine Galerie kommt; eine Handlung ändert sich nicht in ihrem Ablauf, wenn sie auf einer Bühne stattfindet. Was sich ändert, ist die Bedeutung, die an ihr hängt.

Also ist der Vorgang, um den es geht, ein Vorgang der Aufladung: etwas wird mit Bedeutung versehen, die ihm nicht von Natur aus zukommt.

III.

Nun ist Aufladung nichts Seltenes. Jeder beliebige Gegenstand kann mit Bedeutung aufgeladen werden — ein Stein, den jemand vom Strand mitnimmt, ist aufgeladen, sobald er auf der Fensterbank liegt und nicht mehr weggeworfen wird. Auch das Andenken, das Erbstück, das Reliquiar sind aufgeladen. Wäre Aufladung schon Kunst, wäre alles Kunst, und der Begriff wäre leer.

Also muß die Kunstaufladung eine besondere Aufladung sein. Worin unterscheidet sie sich?

IV.

Zwei Merkmale scheinen mir entscheidend, und beide sind prüfbar.

Erstens: die Aufladung muß sichtbar als Aufladung geschehen. Wer einen Stein vom Strand mitnimmt, tut das für sich; die Bedeutung, die der Stein trägt, bleibt privat und wird nicht als Zuschreibung ausgestellt. Der künstlerische Vorgang dagegen zeigt, daß er zuschreibt. Er markiert die Stelle, an der etwas bedeutsam gemacht wird — durch den Rahmen, die Bühne, die Signatur, die Anordnung, den Kontext, der eigens hergestellt wird, damit man ihn als Herstellung erkennt.

Zweitens: die Aufladung muß begründbar sein, ohne privat zu sein. Eine Zuschreibung, die nur für den Zuschreibenden gilt, ist keine künstlerische Aufladung, sondern eine Idiosynkrasie. Kunstaufladung beansprucht Geltung für andere, und dieser Anspruch muß sich ausweisen lassen — nicht als Beweis, aber als Grund.

V.

Aus I–IV folgt: Kunst ist nicht ein Stoff, sondern ein Verhältnis. Es ist das Verhältnis zwischen einem Etwas und der Bedeutung, mit der es absichtsvoll und nachvollziehbar versehen wird.

Daraus folgt weiter, daß die Frage »Was ist Kunst?« falsch gestellt ist. Nicht weil sie schwer zu beantworten wäre, sondern weil ihr Gegenstand nicht stillhält. Ein und dasselbe Etwas kann das Verhältnis tragen oder nicht — je nachdem, ob es aufgeladen wurde, ob diese Aufladung sichtbar ist und ob sie sich begründen läßt.

VI.

Wer nun behauptet, bestimmte Dinge seien von Natur aus Kunst und andere nicht, behauptet damit eine Eigenschaft, die es nach V nicht gibt. Er behauptet eine Substanz, wo ein Verhältnis ist. Daraus entsteht der bekannteste Streit des Feldes: der Streit um die Grenze zwischen dem, was geladen werden darf, und dem, was nicht.

Und es entsteht ein zweiter Streit, der genauer ansieht: ob die Aufladung, die einer vornimmt, auch für andere gilt.

VII.

Hier wird es ernst, denn Aufladung ist nicht beliebig wiederholbar. Wird Bedeutung beliebig angehängt, verliert sie ihren Wert; wird sie beliebig verweigert, verliert sie ihre Prüfbarkeit. Beide Extreme zerstören das Verhältnis, von dem Kunst lebt: Valorisierung, die zu Trivialisierung wird, und Trivialisierung, die jede Valorisierung bestreitet.

Alles hängt daran, daß eingesetzt wird, was die Aufladung verlangt: Sorgfalt, Kenntnis, Konsequenz — die Arbeit, die aus einer Absicht eine nachvollziehbare macht.

VIII.

Der Vorgang der Aufladung läßt sich also in drei Fragen prüfen, und diese drei Fragen sind das, was von der Sache bleibt:

  1. Was wird aufgeladen?
  2. Wodurch geschieht die Aufladung — welches Zeichen macht sichtbar, daß hier zugeschrieben wird?
  3. Warum gilt das, was sie behauptet — mit welchem Grund lädt sie auf, nicht mit welcher Behauptung?

Wer diese drei beantworten kann, braucht keine Definition mehr. Wer sie nicht beantworten kann, hat auch mit der schönsten Definition nichts gewonnen.

IX.

Nicht »Was ist Kunst?« also, sondern: Woran erkennt man, daß etwas mit Bedeutung aufgeladen wurde — absichtsvoll, sichtbar, begründbar?

Das ist keine kleinere Frage. Es ist nur die, die man stellen kann, ohne vorher zu wissen, was am Ende herauskommt. Sie verlegt den Streit von der Substanz zum Verfahren. Und das Verfahren ist etwas, das man üben, prüfen und lehren kann.

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